Wir garantieren, dass unsre Aluminiumlegierungen gemäß der geltenden REACH-Verordnung und RoHS-Richtlinie geliefert werden.
Am 1. Juni 2007 trat in der gesamten EU die REACH-Verordnung in Kraft. Ziel der Verordnung ist die Sicherstellung eines hohen Schutzes von Mensch und Umwelt vor einer unbeabsichtigten Exposition gegenüber chemischen Stoffen.
Die meisten chemischen Stoffe, denen man im täglichen Leben begegnet, müssen durch den Hersteller bzw. Importeur registriert werden. Durch die Registrierung soll sichergestellt werden, dass eine Dokumentation zu den Auswirkungen des Stoffs auf Mensch und Umwelt erarbeitet wird.
Abfall und Abfallprodukte müssen nicht registriert werden, wenn die Wiederverwertung innerhalb der EU erfolgt und die Stoffe, die recycelt werden, den Ausgangsstoffen des Prozesses entsprechen. Schließlich müssen die Stoffe gemäß den Anforderungen der Verordnung im Voraus registriert werden.
Dies bedeutet, dass durch Recycling gewonnene Aluminiumlegierungen nicht registriert werden müssen. Als Hersteller dieser Legierungen gewährleistet Stena Aluminium, dass die Stoffe in unseren Legierungen registriert sind.
Wir garantieren, dass unsere Produkte gemäß den nach der RoHS-Richtlinie für die folgenden Stoffe geltenden Grenzwerten geliefert werden:
Kontaktieren Sie unsere Aluminiumexperten für Informationen zu Eigenschaften, Anwendungen und Unterstützung. Kontaktieren Sie uns jetzt, um Ihren Aluminiumbedarf zu besprechen.
Die REACH-Verordnung ist EU-weit in Kraft getreten.
Wir garantieren, dass unsere Produkte RoHS-konform geliefert werden.
We guarantee that our products are delivered in accordance with RoHS - the directive's limit values for the following substances: